Rechtsprechung
LG München I, 20.12.1996 - 20 O 22457/93 |
Volltextveröffentlichung
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Spülwassereintritt in Kellerräume: Schadensersatz?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1981 - VI ZR 119/80
insterile Infusionsflüssigkeit - Arzthaftung, Beweislast, voll beherrschbares …
Auszug aus LG München I, 20.12.1996 - 20 O 22457/93
Aus entsprechenden Erwägungen ist in der Literatur und Rechtsprechung - teilweise unter Heranziehung von zur sogenannten Produzentenhaftung entwickelten Grundsätzen - anerkannt, daß wegen der Unübersehbarkeit der internen Betriebsvorgänge für den Geschädigten der "Geschäftsherr" eher als der Geschädigte in der Lage ist, die für den Vorwurf einer Fahrlässigkeit maßgebenden internen Vorgänge darzulegen und aufzuklären und es daher gerecht sei, den Geschäftsherrn mit dem Risiko der Darlegung und des Beweises ggf. der Unaufklärbarkeit zu belasten (…vgl. Rdz. 11 zu § 831 BGB, Staudinger, 2. Auflage; BGH in NJW 82, 699;… Rdz. 2 zu § 823, Rdz. 3 zu § 831 BGB, Münchner Kommentar, 2. Auflage).
- AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15
Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden …
Dieser Anscheinsbeweis führt entsprechend obigen Erwägungen zu einer Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast ( Reichsgericht , Urteil vom 06.01.1939, Az.: III 26/38, u.a. in: RGZ Band 159, Seiten 283 ff.; LG München I , Urteil vom 20.12.1996, Az.: 20 O 22457/93, u.a. in: IBRRS 2004, Nr.: 0024 ).Daraus folgt, dass die Mitarbeiter der Beklagten ihre oben dargelegte Verpflichtung zur Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten schuldhaft verletzt haben ( LG München I , Urteil vom 20.12.1996, Az.: 20 O 22457/93, u.a. in: IBRRS 2004, Nr.: 0024 ).
Nach diesem Maßstab hat sich die Beklagte aber hier schon deshalb nicht entlastet, weil sie ein in der Vorgehensweise ihrer Mitarbeiter liegendes Übernahmeverschulden nicht ausgeräumt hat ( OLG Bamberg , Urteil vom 04.04.2005, Az.: 4 U 95/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 742 ff., LG München I , Urteil vom 20.12.1996, Az.: 20 O 22457/93, u.a. in: IBRRS 2004, Nr.: 0024 ).